Übersicht
Aufgabe
Das Versorgungswerk des Bayerischen Landtags wurde im Jahre 1968 zu dem
Zweck errichtet, den Abgeordneten und deren Hinterbliebenen eine Versorgung zu gewährleisten.
Versichertenkreis
Seit der Neuregelung der Abgeordnetenversorgung durch das Gesetz über
die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches
Abgeordnetengesetz - BayAbgG) hat das Versorgungswerk nur noch die Versorgung
derjenigen Abgeordneten und ihrer Hinterbliebenen zu gewährleisten,
die bis zum 27. Oktober 1978 aus dem Bayerischen Landtag ausgeschieden
sind und keinen Antrag auf Staatsversorgung nach dem bayerischen Abgeordnetengesetz
gestellt haben oder die über diesen Zeitpunkt hinaus noch Mitglied
des Bayerischen Landtags waren und sich für eine Mischversorgung
entschieden haben, im Rahmen derer die Leistungen des Versorgungswerks
angerechnet werden.
Leistungen
Das Versorgungswerk erbringt im Rahmen der satzungsrechtlichen Vorschriften
Altersruhegeld, Ruhegeld für Frühinvalidität und Berufsunfähigkeit
sowie eine Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwen- bzw. Witwergeld
und Waisengeld.
Organisation
Das Versorgungswerk des Bayerischen Landtags ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts. Die Rechtsgrundlagen bilden das Gesetz über
die Aufwandsentschädigung der Abgeordneten des Bayerischen Landtags
i.V.m. dem Bayerischen Abgeordnetengesetz, das Gesetz über das öffentliche
Versorgungswesen und die Satzung des Versorgungswerks des Bayerischen
Landtags. Organe des Versorgungswerks sind der Ältestenrat des Bayerischen
Landtags, der Verwaltungsrat als Normsetzungs- und Kontrollorgan, der
Beschwerdeausschuß und die Bayerische
Versorgungskammer als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan.
Aufsicht
Das Versorgungswerk unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bayerische
Staatsministerium des Innern.
Sollte Ihnen das nachstehende allgemeine Informationsangebot nicht ausreichen,
steht Ihnen für rechtlich verbindliche Auskünfte im Einzelfall das Versorgungswerk
des Bayerischen Landtags unter den in Kontakt
aufgeführten Adressen und Nummern gerne zur Verfügung.

© 2002 Bayerische Versorgungskammer- letzte Aktualisierung: 20.3.2003
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