Versorgungswerk des Bayerischen Landtags

Grundlagen und Aufgabe
Grundlagen und Aufgabe des Versorgungswerks des Bayerischen Landtags.
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Übersicht
Versichertenkreis, Leistungen, Organisation und Aufsicht des Versorgungswerks des bayerischen Landtags.
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Satzung
Die Satzung des Versorgungswerks des Bayerischen Landtags.
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Organe und Gremien
Alle Mitglieder der Organe und Gremien des Versorgungswerks des bayerischen Landtags.
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Geschäftsbericht
Hier finden Sie die letzten Geschäftsberichte des Versorgungswerks des bayerischen Landtags.
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Kontakt
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Versorgungswerk des Bayerischen Landtags

Das Versorgungswerk des Bayerischen Landtags, eines von zwölf öffentlich-rechtlichen Versorgungswerken unter dem Dach der Bayerischen Versorgungskammer (BVK), wurde im Jahre 1968 zu dem Zweck errichtet, den Abgeordneten des Bayerischen Landtags und deren Hinterbliebenen eine Altersversorgung zu gewährleisten. Für die Auszahlung von Versorgungsleistungen wendet es pro Jahr derzeit rund 2 Mio. € auf, die aus Steuermitteln aufgebracht werden.

Die Rechtsgrundlagen des Versorgungswerks des Bayerischen Landtags bilden das Gesetz über die Aufwandsentschädigung der Abgeordneten des Bayerischen Landtags in Verbindung dem Bayerischen Abgeordnetengesetz, das Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen und seine eigene Satzung, die vorm Bayerischen Landtag beschossen wurde.

Das Versorgungswerk des Bayerischen Landtags arbeitet, zusammen mit den anderen Versorgungswerken der BVK daran mit, die Altersversorgung von insgesamt knapp 2,3 Millionen Menschen zu sichern. Die Bayerische Versorgungskammer ist eine Oberbehörde des Freistaat Bayerns und fungiert als gemeinsames Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan ihrer Versorgungswerke.

 

 

Bildnachweise: Siehe Impressum