Übersicht

Versichertenkreis und Leistungen
Versichertenkreis und Leistungen

Versichertenkreis

Seit der Neuregelung der Abgeordnetenversorgung durch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG) hat das Versorgungswerk nur noch die Versorgung der ehemaligen Abgeordneten und ihrer Hinterbliebenen zu gewährleisten, die bis zum 27. Oktober 1978 aus dem Bayerischen Landtag ausgeschieden sind und keinen Antrag auf Staatsversorgung nach dem bayerischen Abgeordnetengesetz gestellt haben oder die über diesen Zeitpunkt hinaus noch Mitglied des Bayerischen Landtags waren und sich für eine Mischversorgung entschieden haben, im Rahmen derer die Leistungen des Versorgungswerks angerechnet werden.

Leistungen

Das Versorgungswerk erbringt im Rahmen der satzungsrechtlichen Vorschriften Altersruhegeld, Ruhegeld für Frühinvalidität und Berufsunfähigkeit sowie eine Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwen- bzw. Witwergeld und Waisengeld.

Organisation und Aufsicht
Organisation, Aufsicht

Organisation

Das Versorgungswerk des Bayerischen Landtags ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechtsgrundlagen bilden das Gesetz über die Aufwandsentschädigung der Abgeordneten des Bayerischen Landtags i.V.m. dem Bayerischen Abgeordnetengesetz, das Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen und die Satzung des Versorgungswerks des Bayerischen Landtags. Organe des Versorgungswerks sind der Ältestenrat des Bayerischen Landtags, der Verwaltungsrat als Normsetzungs- und Kontrollorgan, der Beschwerdeausschuß und die Bayerische Versorgungskammer als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan.

Aufsicht

Das Versorgungswerk unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium des Innern. Sollte Ihnen das nachstehende allgemeine Informationsangebot nicht ausreichen, steht Ihnen für rechtlich verbindliche Auskünfte im Einzelfall das Versorgungswerk des Bayerischen Landtags unter den in Kontakt aufgeführten Adressen und Nummern gerne zur Verfügung.